Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge

Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge

Ein zentraler Bereich in der Praxis ist die Krebsfrüherkennung. Neben einer sorgfältigen Befunderhebung werden je nach Situation auch weitere moderne diagnostische Methoden an, wie z.B. hochauflösenden Ultraschall und/oder sensible Abstrichverfahren, angewendet.

Unterleibsuntersuchungen

Für Gebärmutter und Gebärmutterhals sowie Eierstöcke, Blase und Darm stehen verschiedene diagnostische Möglichkeiten zur Verfügung. Die aussagekräftigste Untersuchung ist die vaginale Sonografie.

Bei der Vaginalsonografie handelt es sich um ein diagnostisches, bildgebendes Verfahren zur Untersuchung der Organe des kleinen Beckens, bei dem der Ultraschallkopf vaginal eingeführt wird. Im Rahmen der Krebsvorsorge dient die vaginale Sonografie der frühzeitigen Erkennung von gut- u. bösartigen Erkrankungen der Gebärmutter (Uterus), der Eileiter (Tuben) und der Eierstöcke (Ovarien).

Die hochauflösende Darstellung der Organe des kleinen Beckens stellt eine schmerz- und risikofreie Methode zur Früherkennung dar.

Der zusätzliche Einsatz der farbkodierten und gepulsten Dopplersonografie ermöglicht die Erfassung der Vaskularisation (Durchblutung) von Adnextumoren (gut- oder bösartige Geschwülste der Eierstöcke und/oder Eileiter).

Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge
Polyp in der Gebärmutter
Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge
Eierstock mit Zyste
Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge
Rechter und linker Eierstock Zyklusmitte

Brustkrebsvorsorge

Bei der Brustkrebsvorsorge wird ab dem 30. Lebensjahr eine genaue Tastuntersuchung durchgeführt und, falls nötig oder gewünscht, die Mammasonografie (Brustultraschall). Auch hier können bei der weiteren Diagnostik von Herdbefunden die 3D-Sonografie und die Dopplersonografie hilfreich sein.

Die digitale Mammografie erfolgt in Zusammenarbeit (gemeinsame Gerätenutzung) mit dem Brustzentrum von Prof. Dr. A. Tschammler, Theaterstraße 2, 97070 Würzburg. Außerhalb des Screenings (bezahlt von den gesetzlichen Krankenkassen alle 2 Jahre zwischen dem 50. u. 69. Lebensjahr) ist die Röntgenuntersuchung der Brust medizinisch notwendig zur weiteren Abklärung von Tastbefunden, sonografischen Auffälligkeiten und/oder bei familiärer Mammakarzinombelastung.

Die Mammografie ist die Röntgen-Untersuchung der Brust, wohingegen die Mammasonografie eine Ultraschall-Untersuchung der Brust ist.

Hauptvorteile der Mammasonografie im Vergleich zur Mammografie:

  • bessere Tumorentdeckung im dichten Drüsengewebe (z.B. bei jungen Frauen oder unter Hormonsubstitution)
  • Tumorausschluss bei mammografischen Überlagerungen
  • keine Strahlenbelastung, beliebige Wiederholbarkeit auch in der Schwangerschaft
  • Messung der Tumorausdehnung
  • sofortiger Einsatz zur Abklärung bei beunruhigendem Tastbefund in jeder Zyklusphase

Nachteile der Mammasonografie gegenüber der Mammografie:

  • Qualität ist abhängig vom untersuchenden Arzt und den Geräten
  • schwierige Standardisierung
  • weniger aussagekräftig bei großen fettreichen Mammae
  • schlechtere Mikrokalkerkennung, bisher keine Differenzierung von Mikrokalk in gut- und bösartig möglich
Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge
Mammografie
Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge
Unauffälliges Brustdrüsengewebe
Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge
Brust in der Stillzeit
Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge
Zyste in der Brust
Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge
Fibroadenom 3D
Tumor-/Krebs-Früherkennung und Nachsorge
Brustkrebs 3D

Krebsfrüherkennungsrichtlinien

Vor- und Nachsorge richten sich nach den Krebsfrüherkennungsrichtlinien im Sozialgesetzbuch V.
Damit Krebserkrankungen oder auch Vorstufen von Krebs in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Früherkennungsuntersuchungen an. Der genaue Umfang der jeweiligen Untersuchungen für verschiedene Krebserkrankungen ist in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Sozialgesetzbuch V) geregelt.

–> Aktuelle Informationen hierzu finden Sie bspw auch auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV: kbv.de: Beschlüsse des G-BA zur Richtlinie „Krebsfrüherkennung“

ein Auszug aus den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien:
§ 1 Grundlagen und Ziele (1) Diese Richtlinie bestimmt auf Grundlage des § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 4 und § 25 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) das Nähere über die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach § 25 Absatz 2 und 3 SGB V.
§ 25 Gesundheitsuntersuchungen
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.